![]() Nachts schläft auch Ihr Geruchssinn, so dass Brandgase zu spät oder gar nicht bemerkt werden. Nach Ausbruch eines Brandes bleiben Bewohnern meist nur wenige Minuten, um das Zimmer gefahrlos zu verlassen. Ein Rauchwarnmelder hat in erster Linie die Aufgabe, die Personen im Raum so schnell wie möglich nach Entstehung eines Brandes zu warnen, so dass diese sich in Sicherheit bringen können. Nach den Landesbauordnungen in Bremen und Niedersachen läuft am 31.12.2015 die Nachrüstpflicht für Bestandswohnungen ab. Nachrüstpflichtig ist in erster Linie der Eigentümer der Wohnung/ des Hauses, Verpflichtet zur Instandhaltung ist der Bewohner! Rüsten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus jetzt mit Rauchwarnmeldern aus, oder lassen Sie den Bestand und die Funktionsfähigkeit überprüfen. Auch für Hörgeschädigte Bewohner gibt es Lösungen, z.B. mit Stroboskopblitz und Vibrationspad, die rechtzeitig Alarm schlagen können. Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder Nach DIN 14676 können wir Ihnen helfen bei:
Zusätzlich bieten wir Ihnen Feuerlöschspray in verschiedenen Ausführungen an, mit dem Sie kleinere Brände ohne Vorkenntnisse löschen können, bevor es zur Katastrophe kommt. Lassen Sie sich beraten! |
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