Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge. Lieferungen, Dienst-sowie Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers abgeändert oder abgeschlossen werden. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt werden.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so haben die übrigen Klauseln volle Wirksamkeit.

§ 2 Angebot und Abschluss

1. Angebote sind stets freibleibend, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder fernmündliche Zusage verbindlich.

2.Angebote, Beschreibungen, oder Abbildungen der von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen, sowie Preislisten, sind nach bestem Wissen angefertigt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Wir erheben hierfür das Urheberrecht und das Recht am Eigentum. Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.

3. Die in Angebot und Rechnung genannten Preise gelten in Euro inkl. Mwst. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen Kalkulationsfaktoren zugrunde. Sollten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, Änderungen der Kosten für z.B. Löhne, Werkstoffe, Wechselkursschwankungen und oder Energie etc. eintreten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Mit der Bekanntgabe von Preisänderungen verlieren alle vorhergenannten Preise ihre Gültigkeit.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Bei Dienstleistungen/Warenlieferung bis 150,- Euro ist der Gesamtbetrag sofort in Bar gegen Quittung/Rechnung zu bezahlen.
2. Liegt der Auftragswert über 150,- Euro sind die Materialkosten im voraus zu entrichten.
Ferner ist eine Abschlagszahlung auf die vereinbarte voraussichtliche Arbeitsdauer in Höhe von 50% der Gesamtleistung vorab zu zahlen.
Anderslautende Vereinbarungen sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gültig.

§ 4 Termine & Lieferfristen

1. Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich oder fernmündlich bestätig werden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- und Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, tritt Lieferverzug nicht ein. Der Käufer hat in diesem Fall Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird.

§ 5 Mängelrüge

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind vor Ort bei Warenübergabe zu klären.
Da wir in erster Linie ein Dienstleistungsunternehmen sind, sind jegliche Garantieansprüche an den Hersteller bzw. die Verkaufsquelle der gelieferten Ware zu richten.
2. Bei Erbringen von Dienstleistungen sind Beanstandungen mit dem Ausführenden während bzw. nach Abschluß der jeweiligen Tätigkeit zu klären.
3. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei Auftreten von Mängel ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Dienstleistung am Bestimmungsort und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
3. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.

§ 6 Gewährleistung

1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
4. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, CE, TÜV, Berufsgenossenschaft usw.) unterliegen dem Käufer.

§ 7 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden durch den Auftragnehmer . Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer, wenn der Schaden für den Käufer alsbald erkennbar ist.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.